
AGB
AGB - Doris Kirner
geltend für die Zusammenarbeit mit Unternehmen, Oktober 2025
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und Doris Kirner gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers:in sind ungültig, es sei denn, diese werden von Doris Kirner ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.5. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der schriftlichen Beauftragung und endet am Tag der letzten schriftlich vereinbarten Leistungserbringung durch Doris Kirner.
2. Umfang des Auftrages / Stellvertretung
2.1 Thematik, Umfang, Form und Ziel der Leistung werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber:in und Doris Kirner im Einzelnen festgelegt.
2.2. Doris Kirner erbringt ihre Leistungen durch die sie selbst, Angestellte des Unternehmens bzw. durch qualifizierte freie Mitarbeiter:innen bzw. Subunternehmer:innen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch Doris Kirner selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber:in.
2.3. Doris Kirner erbringt Leistungen in Form von Hypnose-Sitzungen, Seminaren, Trainings, Workshops und Erstellung von Konzepten.
2.4 Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich Doris Kirner zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der/die Auftraggeber:in wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Leistungen beauftragen, die auch Doris Kirner anbietet.
2.5. Sollten Teile des Workshop-, Seminar- und Trainingskonzepts und/oder Durchführung des Auftrages vom/von Auftraggeber:in an Dritte in Auftrag gegeben werden, ist Doris Kirner der Auftrag zur Koordination zu erteilen, um eine Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen.
2.6 Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern:innen an welchen Veranstaltungen auch immer findet nicht statt.
2.7 Doris Kirner übernimmt keinerlei Gewährleistung für einen bestimmten Erfolg einer Leistung, es sei denn, dass eine solche Gewährleistung ausdrücklich konkret und schriftlich vereinbart ist.
3. Aufklärungspflicht des/der Auftraggebers:in / Vollständigkeitserklärung
3.1 Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem/ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Der/die Auftraggeber:in wird Doris Kirner auch über vorher durchgeführte und/oder Hypnose-Sitzungen und andere Aufträge – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3.3 Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass Doris Kirner, auch ohne dessen besondere Aufforderung, alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm/ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des/der Trainers/Trainerin bekannt werden. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom/von der Auftraggeber:in ernannt.
3.4 Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass seine/ihre Mitarbeiter:innen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von Doris Kirner von dieser informiert werden.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
4.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter:innen von Doris Kirner zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des/der Auftraggebers:in auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
4.3 Doris Kirner behält sich das Recht der Auswahl von Terminen, Seminarräumen / Hotels, Medienproduzent:innen, Gerätebereitsteller:innen, Trainer:innen und sonstigen Personen vor, welche von Doris Kirner zur Durchführung des Auftrags eingesetzt werden. Sollte der/die Auftraggeber:in mit Zustimmung von Doris Kirner die Auswahl selbst getroffen haben und dadurch unzureichende oder nicht vereinbarte Arbeitsbedingungen entstehen und dadurch bedingt beispielsweise eine Terminverschiebung notwendig werden, haftet der/die Auftraggeber:in für die entstehenden Mehr- und Stornokosten.
4.4. Doris Kirner ist berechtigt, seine Dienstleistungen auch Mitbewerbern;innen des/der Auftraggebers:in anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5. Berichterstattung / Berichtspflicht
5.1 Doris Kirner verpflichtet sich, über seine/ihre Arbeit, die seiner/ihrer Mitarbeiter:innen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem/der Auftraggeber:in Bericht zu erstatten.
5.2 Doris Kirner ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er/sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Die Urheberrechte an den von Doris Kirner und seinen/ihren Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke verbleiben bei Doris Kirner. Sie dürfen vom/von der Auftraggeber:in während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der/die Auftraggeber:in ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Doris Kirner zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung für Doris Kirner – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2 Der Verstoß des/der Auftraggebers:in gegen diese Bestimmungen berechtigt Doris Kirner zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
7. Gewährleistung
7.1 Doris Kirner ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an seiner/ihrer Leistung zu beheben. Er/sie wird den/die Auftraggeber:in hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
7.2 Dieser Anspruch des/der Auftraggebers:in erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
8. Haftung / Schadenersatz
8.1 Doris Kirner haftet dem/der Auftraggeber:in für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Doris Kirner beigezogene Dritte zurückgehen.
8.2 Schadenersatzansprüche des/der Aufraggebers:in können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
8.3 Der/die Auftraggeber:in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von Doris Kirner zurückzuführen ist.
8.4 Sofern Doris Kirner das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Doris Kirner diese Ansprüche an den/die Auftraggeber:in ab. Der/die Auftraggeber:in wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
8.5 Die Teilnahme an allen Hypnose-Sitzungen, Trainings, Workshops o.dgl. findet auf eigene Gefahr und eigenes Risiko statt. Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer:innen inklusive der bereitgestellten Unterlagen wird seitens Doris Kirner keine Haftung übernommen.
8.6 Aus der Anwendung der bei Doris Kirner erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber Doris Kirner geltend gemacht werden.
9. Geheimhaltung / Datenschutz
9.1 Doris Kirner verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm/ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen und privaten Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er/sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der Auftraggebers:in erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich Doris Kirner, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm/ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klient:innen des/der Auftraggebers:in, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Doris Kirner ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen, denen er/sie sich bedient, entbunden. Er/sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 Doris Kirner ist berechtigt, ihm/ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses, insbesondere auf elektronischem Weg, zu verarbeiten. Der/die Auftraggeber:in leistet Doris Kirner Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
10. Honorar und Kosten
10.1 Für Leistungen gemäß 2.3. werden jeweils Tages-, Stunden- oder Pauschalhonorare vereinbart.
10.2 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält Doris Kirner ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem/der Auftraggeber:in und Doris Kirner. Doris Kirner ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch Doris Kirner fällig.
10.3 Doris Kirner wird jeweils eine Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
10.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann Doris Kirner Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu analogen Honorarsätzen in Rechnung stellen.
10.5 Zusätzlich und nach Absprache mit dem/der Auftraggeber:in berechnet werden der Einsatz von AssistentInnen, Filmen, Unterlagen, Videospots, Fallstudien, urheberrechtlich geschützten Werken, Lizenzgebühren für Potenzial- oder andere kostenpflichtige Analysen u. dgl..
10.6 Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet. Für die Berechnung von Kilometergeld entsprechend dem amtlichen Satz werden die Distanzen ab und nach Ternitz verrechnet.
10.7 Bei einer Anreise von mehr als 2 Stunden zu einem Seminar oder Workshop besteht die Möglichkeit, für den/die Berater:in am Vortag anzureisen bei gleichzeitiger Übernahme der Spesen durch den/der Auftraggeber:in.
10.8 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers:in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Doris Kirner, so behält Doris Kirner den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die Doris Kirner bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
10.9 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist Kirner Consulting e.U. von seiner/ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
10.10 Vereinbarte Honorare, sofern bei der Auftragserteilung nichts anderes festgelegt wurde, werden unmittelbar nach erbrachter Leistung in Rechnung gestellt und sind sofort ohne Abzug fällig. Verzugszinsen gelten in der Höhe vereinbart, wie solche an Doris Kirner von deren Hausbank in Rechnung gestellt werden (Überziehungszinssatz). Mahnspesen werden in angemessener Höhe von Doris Kirner verrechnet und gelten gleichfalls als vereinbart.
10.11 Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
10.12 Bei Zahlungsverzug gilt die Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen festgelegt. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2,5 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Die sich so ergebenden Beträge sind auf eine Dezimalstelle aufzurunden.
11. Elektronische Rechnungslegung
11.1 Doris Kirner ist berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Doris Kirner ausdrücklich einverstanden.
12. Dauer des Vertrages
12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.
12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
-
wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
-
wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder
-
wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren von Doris Kirner weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Doris Kirner Consulting eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
13. Terminänderungen
13.1. Kann ein Termin zur Erbringung der vereinbarten Leistung durch Doris Kirner wegen Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstigen von Doris Kirner nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, bietet Doris Kirner unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten an, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
13.2. Storniert der/die Auftraggeber:in einen Termin, werden innerhalb von 2 Monaten vor dem vereinbarten Leistungstermin 50%, innerhalb von 4 Wochen 75% und innerhalb von 2 Wochen 100% des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.
13.3. Verschiebt der/die Auftraggeber:in einen vereinbarten Termin, werden innerhalb von 2 Monaten vor dem vereinbarten Leistungstermin 50%, innerhalb von 4 Wochen 75% und innerhalb von 2 Wochen 100% des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt (ohne Anrechnung auf das Gesamthonorar). Ausnahme Hypnose-Sitzungen: 100% Verrechnung bei Absage durch den/die Auftraggeber:in später als 72 Stunden vor dem Termin, vorher kein Storno.
13.4. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist durch Doris Kirner ist der vertraglich festgelegte rechtzeitige Eingang sämtlicher vom/von Auftraggeber:in zu liefernden Informationen und Unterlagen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
14. Referenz
Doris Kirner ist bis zu einem schriftlichen Widerruf durch den/der Auftraggeber:in berechtigt, das Unternehmen bzw. die Organisation des/der Auftraggebers:in in seine Referenzliste aufzunehmen und diese z.B. auf den Doris Kirner Websites, Werbematerialien und Präsentationen mit Logo und Unternehmensnamen anzuführen. Dies gilt als vereinbart, solange der/die Auftraggeber:in seine Zustimmung nicht schriftlich widerruft. Dieser Widerruf wird von Doris Kirner bestätigt und danach sofort umgesetzt.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
15.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
15.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von Doris Kirner. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort von Doris Kirner zuständig.
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